Die 1986 zunächst als freie Sammlervereinigung entstandene
Arbeitsgemeinschaft der Autographensammler wurde 1992 in der Rechtsform
eines eingetragenen Vereins gegründet. Sie ist seitdem als
gemeinnützig anerkannt und kann Spendenquittungen ausstellen.
Sitz und Gerichtsstand ist Münster.